EU-Ökodesin Richtlinie

EU-Ökodesign Richtlinie 2009/125/EG  und Verordnung 2015/1188      

Das Wichtigste in Kürze

Durch die EU-Ökodesign Richtlinie 2009/125/EG und die Verordnung 2015/1188 wird ein europaweit einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen, mit welchem für energieverbrauchsrelevanter Produkte die Anforderung an deren umweltgerechte Gestaltung festgelegt werden.

Zu den energieverbrauchsrelevanten Produkten zählen u.a. elektrische Raumheizgeräte.

Zu den elektrischen Raumheizgeräten zählen u.a. Elektrospeicher­heizungen und Infrarotheizungen.

Seit dem 01. Januar 2018 müssen elektrische Raumheizgeräte mit einer Nennleistung von über 250 Watt von Herstellern und Händlern immer zusammen mit bestimmten Steuerungskomponenten (z.B. Funk-Thermostate, Funk-Fenstermelder, etc.) angeboten und verkauft werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

So soll gewährleistet werden, dass der Verbraucher das Energieeinsparpotential der energieverbrauchsrelevanten Produkte optimal und effizient nutzt, Energieverschwendungen vermieden und CO2-Emmissionen reduziert werden.

Über alle Einzelheiten der EU-Ökodesign Richtlinie 2009/125/EG und der Verordnung 2015/1188 können Sie sich unter folgenden Links informieren:

Link zur Verordnung  2015/1188

Link zur RICHTLINIE 2009/125/EG

Link zum BMU

Link zum BMWI Öko Design Richtlinie Teil 1

Link zum BMWI Öko Design Richtlinie Teil 2

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